1.1
Die Hausordnung ist für alle Besucher bzw. Nutzer des Sommerbades Thaining verbindlich. Der Geltungsbereich umfasst alle Bereiche des Bades.
1.2
Mit der Lösung des Eintrittes erkennt jeder Besucher bzw. Nutzer des Bades die Bestimmungen der Hausordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit erlassenen Anordnungen an.
1.3
Das Sommerbad Thaining ist eine öffentliche, dem Gemeingebrauch dienende Einrichtung des Landkreises Landsberg am Lech, von-Kühlmann-Straße 15, 86899 Landsberg am Lech. Betreiber ist der Landkreis Landsberg am Lech.
1.4
Die Hausordnung hängt im Eingangsbereich aus. Weiterhin liegt an der Kasse für jeden Besucher jederzeit auf Wunsch ein Exemplar zur Einsicht bereit.
1.5
Das Hausrecht übt im gesamten Bereich des Bades ungeachtet von Nutzungsvereinbarungen mit Dritten, sonstigen ausdrücklich erklärten und stillschweigend vereinbarten Regelungsinhalten alleine die Bäderleitung oder das Badpersonal des Bades aus. Unter diesem Patronat bzw. Vorbehalt stehen alle geplanten und konkreten Aktivitäten im Geltungsbereich des Bades.
1.6
Anweisungen unter Berufung auf das Hausrecht durch die Bäderleitung bzw. deren autorisierte Vertreter sind unabdingbar Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen ziehen entsprechende Konsequenzen nach sich.
1.7
Für die Nutzung des Badebereichs gilt die jeweilige aktuell gültige Gebührenordnung, die mit dem ausdrücklichen Änderungs- und Irrtumsvorbehalt im Hause ausgehängt ist.
1.8
Spezielle Verhaltens- und Nutzungsanforderungen an bestimmte Bereiche mit besonderen Verhaltens- und Nutzungseigenschaften sind weiteren Aushängen zu entnehmen oder durch persönliche Auskünfte einzuholen.
1.9
Die Durchführung von gewerbsmäßigem Schwimmunterricht, Programmangeboten und sonstigen Kursen unterliegt der Veranstaltungshoheit des Bades im gesamten Geltungsbereich des Bades. Ausnahmen hiervon bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Betriebsleitung des Bades.
1.10
Die Besucher bzw. Nutzer werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
1.11
Die Benutzung des Bades und deren Einrichtungen erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. An Kleinkinderbecken, Spielplätzen und an Flachwasserzonen der Nichtschwimmerbecken die zum Spielen und Plantschen von Kleinkindern genutzt werden, gilt generell vorranging die Aufsichtspflicht der begleitenden Personen (Elternaufsicht).
1.12
Jeder Gast, der im Bad angetroffen wird, ohne den gültigen Tarif bezahlt zu haben, muss neben dem bereits bezahlten Eintritt, einen Betrag in Höhe des doppelten Tageskartentarifes entrichten. Das widerrechtliche Verschaffen von Zutritt zum Gelände zieht eine Strafanzeige nach sich.
1.13
Der Badbetreiber ist verpflichtet, das Bad und deren Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
1.14
Es besteht kein Anspruch auf eine grundsätzliche Wassertemperatur von 26 °C.
2.1
Die Benutzung des Bades steht grundsätzlich jedermann frei, soweit sie nicht weiterverwertenden und / oder kommerziellen Zwecken dient. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Bäderleitung. Nutzer und / oder deren Berechtigte, die eine von dieser Hausordnung und dem Hoheitsrecht des Bades abweichende Nutzung verfolgen (z.B. Foto- und Filmaufnahmen für werbliche Zwecke, Anbieten von Waren, Verteilen von Druck- und Reklameschriften), bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung durch die Bäderleitung des Bades.
2.2
Von der Benutzung des Bades sind Personen ausgeschlossen, die an einer übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden und die unter Einfluss berauschender Mittel stehen.
2.3
Personen mit Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen sowie geistig und körperlich schwer Behinderten ist die Nutzung und der Aufenthalt nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet.
2.4
Kinder unter acht Jahren sowie Nichtschwimmer sind für den Bäderbereich nur in Begleitung Aufsichtführender Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eintrittsberechtigt.
2.5
Entsprechendes gilt für Behinderte, die sich ohne Hilfe im Wasser nicht sicher aufhalten oder bewegen können. Die Begleitpersonen sind für deren ständige Beaufsichtigung verantwortlich.
2.6
Wir bitten, die Einrichtung pfleglich zu behandeln und alle Handlungen zu unterlassen, die das Bad schädigen oder verunreinigen. Für Abfälle stehen Behältnisse zur Entsorgung zur Verfügung. Findet ein Besucher bzw. Nutzer die ihm zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten unzumutbar verunreinigt oder generell nach seiner Auffassung nicht nutzungsgerecht vor, so bitten wir darum, diesen Umstand umgehend den Mitarbeitern zur schnellstmöglichen Behebung des Mangels mitzuteilen. Mutwillige Verunreinigungen werden mit einem Reinigungsentgelt von 30,- EUR belegt.
2.7
Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.
2.8
Behälter aus Glas oder splitterndem Kunststoff (z.B. Flaschen) dürfen zur Vermeidung von Gefahrenquellen in den gesamten Bereichen nicht mitgeführt und benutzt werden.
2.9
Für die Einnahme von Speisen und Getränken steht ein Kiosk mit einem entsprechenden Angebot zum Verzehr zur Verfügung.
2.10
Aus hygienischen und gesundheitstechnischen Gründen ist die Einnahme von mitgebrachten und / oder am Kiosk gekauften Speisen und Getränken im Beckenumgang nicht gestattet.
2.11
Die Schwimm- und Badeeinrichtungen dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung in den dafür vorgesehenen Duschräumen benutzt werden. Die Verwendung von Seife, Shampoo oder sonstigen Körperreinigungsmitteln außerhalb der Sanitär- und Duschräume ist nicht gestattet.
2.12
Die Mitarbeiter des Bades können, wenn es im eigenen Interesse und / oder zugunsten der Sicherheit der Besucher bzw. Nutzer und / oder für einen ungestörten Betriebsablauf erforderlich ist, bestimmte Handlungen durch Weisungen unterbinden und / oder den Zutritt zur Anlage versagen sowie zur einfachen Durchsetzung ein Hausverbot aussprechen. Es gelten die Bestimmungen des § 1 Nr. 2, Nr. 5 und Nr. 6 analog. Bei Nichtbefolgung dieser Anweisung des Personals wird Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet.
2.13
Bei Gruppenbesuchen (z.B. Kindergeburtstagen), organisierten Personenmehrheiten und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der zuständige Gruppenleiter oder Vertreter des Veranstalters für die Einhaltung der Hausordnung in ihrer Gesamtheit mitverantwortlich. Insbesondere obliegt die Aufsichtspflicht vom Eintritt bis zum Verlassen des Bades dem zuständigen Gruppenleiter oder Vertreter des Veranstalters. Zuwiderhandlungen geschehen auf eigene Gefahr und eigene Haftung der jeweiligen Nutzer.
2.14
Die Benutzung von therapeutischen Bällen zur Morgen- und Wassergymnastik ist nur nach Rücksprache und Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet.
2.15
Das textilfreie Bräunen ist im gesamten Bereich des Bades untersagt. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf das Schamgefühl der Mitbesucher.
2.16
Das Reservieren von Liegen oder Sitzgelegenheiten ist nicht gestattet. Wir bitten um Verständnis dafür, dass unsere Mitarbeiter angehalten sind, reservierte Liegen zu räumen. Mit dem Lösen der Eintrittskarte wird kein Anspruch auf eine Sitz- oder Liegemöglichkeit erworben.
2.17
Das Betreten von abgesperrten Flächen im Freibadgelände ist untersagt.
2.18
Das Verbringen von Liegen vom Beckenumgang auf die Rasenflächen ist untersagt.
3.1
Das Abstellen von Fahr- und Motorrädern, PKW und anderen Transportmitteln hat auf den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Stell- und Parkflächen zu erfolgen. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, insbesondere in Zufahrtsbereichen für die Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge sowie dem Betriebsparkplatz und dem Eingangsbereich, werden kostenpflichtig abgeschleppt. Auf den Stell- und Parkflächen gilt die StVO. Es herrscht nur ein eingeschränkter Winterdienst.
3.2
Das Betreten und Bewegen innerhalb des Bades ist nur in den dafür vorgesehenen und eigens dafür ausgewiesenen öffentlichen Bereichen möglich. Das Betreten des Beckenumgangs ist mit Straßenschuhen und / oder für Nassbereiche ungeeignetem Schuhwerk untersagt.
3.3
Die Öffnungszeiten des Sommerbades Thaining und der Einlassschluss werden öffentlich bekannt gegeben. Die Schließzeiten beziehen sich auf den Zeitpunkt des Verlassens. Die Badezeit endet 15 Minuten vor Schließung, d.h. zu diesem Zeitpunkt sind die Becken zu verlassen.
3.4
Die Umkleideschränke sind zur Sicherung der abgelegten Kleidung und mitgeführten Gegenständen durch die Besucher bzw. Nutzer zu verschließen. Mit Beendigung des Aufenthalts in dem Bad sind die Umkleideschränke von allen Gegenständen bis auf den Kleiderbügel zu entleeren und im unverschlossenen Zustand zurück zu lassen. Aus sicherheitstechnischen Gründen behält sich das Bad das Recht vor, verschlossene Umkleideschränke zu Betriebsschluss zu öffnen und die darin befindlichen Gegenstände bis zur Abholung an der Kasse zu verwahren. Für die Umkleideschränke sowie deren Inhalt wird keine Haftung übernommen.
3.5
Der Schlüssel des Umkleideschrankes ist mit dem verbundenen Befestigungsband während der gesamten Besuchsdauer am Hand- oder Fußgelenk zu tragen. Der Verlust eines Schlüssels ist sofort den Aufsicht führenden Mitarbeitern zu melden.
3.6
Die Einzelumkleidekabinen sind grundsätzlich alleine zu nutzen.
3.7
Der Besuch des Bades in Gruppen, das Üben in Riegen usw. ist nur in Absprache mit dem Badpersonal sowie der Verwaltung unter Einhaltung der Bestimmungen gem. § 2 Nr. 13 möglich.
3.8
Der Besuch durch Schwimmvereine, Schulklassen und sonstige Gruppen sowie Personenmehrheiten etc. unterliegt den Bestimmungen gem. § 2 Nr. 13.
3.9
Der Aufenthalt im Badebereich ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Es darf lediglich eine Badehose oder eine Badeshort getragen werden. Das Tragen von 2 Badehosen oder Unterwäsche mit Badehose übereinander (2-Hosen-System) ist nicht erlaubt. Im Zweifelsfall trifft die Entscheidung darüber, ob eine Badebekleidung den üblichen Anforderungen entspricht, die verantwortliche Aufsichtskraft. Für Beschädigungen der Badekleidung tritt in jedem Fall der Nutzer bzw. Besucher ein. Darüber hinaus weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass nicht jedwede Badekleidung beim Rutschen standhält. Auch hier wird keine Haftung übernommen.
3.10
Badebekleidung darf im Schwimmbecken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden; hierfür sind die vorhandenen Einrichtungen zu benutzen.
3.11
Es ist nur die übliche Badebekleidung zugelassen. Abgeschnittene Jeans, Badebekleidung mit Knöpfen, Nieten oder anderen scharfen und kantigen Objekten sind nicht zugelassen, da sie sowohl eine Verletzungsgefahr darstellen, als auch die Rutschenoberfläche beschädigen können.
3.12
Säuglinge und Kleinkinder müssen in den Becken wasserundurchlässige, enganliegende Bekleidung tragen. (z.B. Schwimmwindel)
4.1
Der gewünschte Tarif wird beim Eintritt an der Kasse bezahlt. Eine Rückvergütung von nicht in Anspruch genommenen Tarifen ist nicht möglich.
4.2
Auf Verlangen ist dem Personal für die Buchung von ermäßigten Tarifen oder die Einlösung von Gutscheinen zwingend das notwendige Medium (z.B. Schwerbehindertenausweis, Gutscheine, Schülerausweise) vor dem Buchungsvorgang vorzulegen ggf. abzugeben.
4.3
Die gelöste Eintrittskarte berechtigt nur zum einmaligem Eintritt und verliert bei Verlassen des Bades ihre Gültigkeit.
4.4
Ist auf Grund des Verlustes des Schlüssels für einen Umkleideschrank ein gewaltsames Öffnen des Umkleideschranks oder aber der Austausch des Schließzylinders erforderlich, so bleibt die Inrechnungstellung des dies betreffenden Schadens vorbehalten.
4.5
Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen und können auch nicht verrechnet werden. Für verlorengegangene Karten wird grundsätzlich weder Ersatz geleistet, noch Geld zurückerstattet. Saisonkarten und Zehnerkarten werden bei Nachweis des Verlustes und gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises ersetzt.
5.1
Die Nutzungszeiten werden am Eingang des Bades bekannt gemacht.
5.2
Die Nutzungszeit endet beim Verlassen des Bades (Drehkreuze im Empfangs- und Kassen-bereich), spätestens mit dem täglichen Betriebsschluss.
5.3
Die Betriebsleitung kann bei starkem Besuch oder bei besonderen Anlässen die mögliche Nutzungszeit allgemein oder für einen bestimmten Bereich beschränken.
5.4
Bei zeitweiliger oder längerer Betriebsschließung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Eintrittsgeldern bzw. Ersatz oder Teilersatz von Dauer- oder Zehnerkarten.
5.5
Das Sommerbad Thaining kann vom Badpersonal aufgrund schlechter Wetterverhältnisse (z.B. Gewitter) oder durch höhere Gewalt jederzeit gesperrt werden. Rückerstattungen des Eintrittspreises sind in diesem Fall nicht möglich.
6.1
Das Aufsichtspersonal ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Sauberkeit, Ruhe und Ordnung sowie für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich. Unterstützen Sie bitte diesen Einsatz, indem Sie bereitwillig die Hausordnung einhalten.
6.2
Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet und gleichermaßen berechtigt, Personen, die
des Bades zu verweisen.
In besonders gravierenden Fällen kann der Zutritt zur Anlage zeitweise oder dauernd untersagt und gegebenenfalls Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt werden.
6.3
Im Falle eines Verweises aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
7.1
Nichtschwimmer dürfen die Schwimmerbecken nicht benutzen. Kinder die noch nicht schwimmen können, dürfen sich nur in den Kleinkinderbecken und im Nichtschwimmerbecken nur innerhalb der für sie geeigneten Wassertiefe aufhalten.
7.2
Das Springen ist nur vom Startblock zulässig. Es geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist. Den Startblock darf nur jeweils eine Person betreten.
7.3
Nicht gestattet ist:
7.4
Außerdem nicht gestattet ist:
7.5
Das Rauchen ist nur in der ausgewiesenen Raucherzone erlaubt. In anderen Bereichen, die nicht ausdrücklich dafür ausgewiesen sind, ist das Rauchen untersagt. Ebenfalls untersagt, ist das Rauchen im Beckenumgangsbereich. Dies gilt auch für sogenannte „E-Zigaretten“.
8.1
Die Wasserbecken- und die Rutschenanlage dürfen in ihrer Gesamtheit nur barfuß benutzt werden.
8.2
Nicht gestattet ist:
8.3
Benutzung der Wasserrutsche:
Bei der Rutsche handelt es sich um ein Sportgerät, das einer gewissen Übung, Vertrautheit und eines aufbauenden Trainings bedarf. Gehen Sie mit großer Umsicht, Rücksicht und Besonnenheit an diese Einrichtung heran. Nichtschwimmern ist die Nutzung der Rutschenanlage nicht gestattet.
Im Bereich des Rutschenzugangs befinden sich auf einer gesonderten Übersichtstafel spezielle Hinweise für die sport- und körpergerechte Nutzung der Rutsche. Diese gilt es in jedem Fall vor Nutzung der Rutsche mit besonderer Aufmerksamkeit zu lesen und unbedingt zu befolgen.
8.4
Sicherheitsabstand beim Rutschen:
Bitte beachten Sie beim Rutschen einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur vorausrutschenden Person. Nach Beendigung des Rutschvorgangs verlassen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit umgehend den Rutschenauslauf/Gefahrenbereich! Der Aufenthalt im gekennzeichneten Gefahrenbereich der Rutsche ist nicht gestattet!
8.5
In der Wasserrutsche ist nicht gestattet:
8.6
Das Rutschen ist nicht zulässig für Personen mit Herz- und Kreislaufschwächen sowie für Schwangere.
8.7
Zum Rutschen müssen Brillen, Haftschalen, Schmuck usw. abgelegt werden.
8.8
Die zulässigen Benutzungsarten und Altersbegrenzung sowie weitere wichtige Hinweise entnehmen Sie bitten dem Piktogramm und Hinweisschild am Eingang zu der Rutsche. Diese Bestimmungen sind unbedingt einzuhalten.
8.9
Bei Unwettern, insbesondere bei Gewitter sind die Becken zum eigenen Schutz sofort zu verlassen.
8.10
Der Betrieb der Wasserrutschen wird täglich zu Betriebsschluss sowie ggf. bei Sonderveranstaltungen mit entsprechendem Hinweis eingestellt.
9.1
Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die individuelle Aufsicht und Betreuung von Kindern, Jugendlichen, nicht geschäftsfähigen Personen, Nichtschwimmern und behinderten Personen sind nicht Pflicht bzw. Aufgabe des Bades und ihrer Mitarbeiter, sondern muss von den Begleitpersonen wahrgenommen werden, wenn nicht im Einzelfall eine ausdrückliche Absprache getroffen wurde. Verantwortliche Begleitpersonen haften für den oben genannten Personenkreis.
9.2
Schwimmunkundigen oder im Schwimmen behinderten Personen ist zu ihrer eigenen Sicherheit die Benutzung der Wasserbereiche, in denen sie sich nur schwimmend aufhalten können, nur in Begleitung und bei einer über die ganze Zeit des Wasseraufenthalts andauernden verantwortlichen Betreuung gestattet.
9.3
Für abhanden gekommene Gegenstände und Wertsachen – auch für innerhalb und außerhalb der Kleiderschränke abgelegte Gegenstände und Kleidungsstücke – wird nicht gehaftet.
9.4
Dies gilt insbesondere auch für den Fall des Abhandenkommens von Gegenständen / Wert-sachen aus verschlossenen Kleiderschränken infolge des Verlustes des Schrankschlüssels durch den Anspruchssteller / oder Geschädigten.
9.5
Abhanden gekommene Gegenstände und Wertsachen sind unverzüglich der Geschäftsleitung zu melden.
9.6
Für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden (Diebstahl, Sachbeschädigung, Verletzungen etc.), wird nicht gehaftet.
9.7
Nicht gehaftet wird für die auf den Park- und Stellflächen abgestellten Fahrzeuge und Fahrräder sowie andere Transportmittel.
9.8
Für Schäden, die von Kindern herbeigeführt werden, haften die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
9.9
Für eventuell auftretende Verfärbungen, Bleichungen oder Beschädigungen an der Bade-kleidung oder an Schmuck/Uhren lehnt der Betreiber jegliche Haftung ab, da diese durch die Wasserbeschaffenheit auftreten können.
9.10
Bei höherer Gewalt und Zufall sowie Mängeln, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden (z.B. Stromausfall) wird nicht gehaftet.
Qualitätssichernde Arbeiten zur Instandhaltung und Wartung des Bades und deren Einrichtungen außerhalb der Schließzeiten werden rechtzeitig durch Aushang mitgeteilt, soweit diese nicht unvorhergesehen auftreten. Gesetzliche Überprüfungen machen es unter Umständen erforderlich, dass die technischen Anlagen während der Revision auch innerhalb der Öffnungszeiten außer Betrieb genommen werden müssen und somit dem Nutzer bzw. Besucher vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Teilrückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
Gegenstände, die im Bad gefunden werden, sind unverzüglich beim Aufsicht führenden Personal abzugeben. Eine Haftung für verlorene Sachen und Fundgegenstände ist ausgeschlossen. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
Die im Vertrag angeführten Daten über Kunden werden nur für Zwecke der Buchhaltung sowie der Kundenverwaltung gespeichert und verarbeitet.
Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs verwendet. Die Kundendaten werden nach dem derzeit gültigen Datenschutzgesetz behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, außer wenn dies zur Vertragserfüllung nötig ist.
Auf Verlangen (E-Mail an info@lechtalbad.de) werden personenbezogene Daten gelöscht oder es kann persönlich nach Absprache im erforderlichen Umfang Einsicht genommen werden.
Feedback nehmen unsere Mitarbeiter gerne entgegen. Darüber hinaus können Sie uns auch gerne entsprechende Hinweise über unsere Homepage – www.lechtalbad.de – oder auch direkt per E-Mail an info@lechtalbad.de mitteilen.
Diese Hausordnung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2014 in Kraft.
Kreiseigene Bäder Landkreis Landsberg am Lech
Die Bäderleitung
01. Januar 2014