EINFÜHRUNG
Die Benutzung des Lechtalbad Kaufering, im folgenden „Bad“ genannt, richtet sich nach den im Folgenden ausgeführten Regeln der Hausordnung, die gleichzeitig die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) darstellt. Die Einrichtungen des Bades sind dem Zweck gewidmet, dass unsere Besucher bzw. Nutzer angenehmes Wohlbehagen, Erholung und Entspannung in einer zwangslosen Umgebung erleben.
Die Hausordnung gewährleistet einen reibungslosen Betriebsablauf mit verbindlichem und allgemeingültigem Bindungscharakter für folgende Regelungsinhalte:
1.1 Die Hausordnung ist für alle Besucher bzw. Nutzer des Lechtalbades (Hallenbad, Sauna und Naturfreibad) verbindlich. Der Geltungsbereich umfasst alle Innen- und Außenbereiche des Bades.
1.2 Mit der Lösung des Eintrittes erkennt jeder Besucher bzw. Nutzer des Bades die Bestimmungen der Hausordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit erlassenen Anordnungen an.
1.3 Das Lechtalbad Kaufering ist eine öffentliche, dem Gemeingebrauch dienende Einrichtung des Landkreises Landsberg am Lech. Betreiber ist der Landkreis Landsberg am Lech, von-Kühlmann-Straße 15, 86899 Landsberg am Lech.
1.4 Die Hausordnung hängt im Eingangsbereich aus. Weiterhin liegt an der Kasse für jeden Besucher jederzeit auf Wunsch ein Exemplar zur Einsicht bereit.
1.5 Das Hausrecht übt im gesamten Innen- und Außenbereich des Bades ungeachtet von Nutzungsvereinbarungen mit Dritten, sonstigen ausdrücklich erklärten und stillschweigend vereinbarten Regelungsinhalten alleine die Bäderleitung oder das Badpersonal des Bades aus. Unter diesem Patronat bzw. Vorbehalt stehen alle geplanten und konkreten Aktivitäten im Geltungsbereich des Bades.
1.6 Anweisungen unter Berufung auf das Hausrecht durch die Bäderleitung bzw. deren autorisierte Vertreter sind unabdingbar Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen ziehen entsprechende Konsequenzen nach sich.
1.7 Für die Nutzung des Bade- und Saunabereichs gilt die jeweilige aktuell gültige Gebührenordnung, die mit dem ausdrücklichen Änderungs- und Irrtumsvorbehalt im Hause ausgehängt ist.
1.8 Spezielle Verhaltens- und Nutzungsanforderungen an bestimmte Bereiche mit besonderen Verhaltens- und Nutzungseigenschaften sind weiteren Aushängen zu entnehmen oder durch persönliche Auskünfte einzuholen.
1.9 Die Durchführung von gewerbsmäßigem Schwimmunterricht, Programmangeboten und sonstigen Kursen unterliegt der Veranstaltungshoheit des Bades im gesamten Geltungsbereich des Bades. Ausnahmen hiervon bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Betriebsleitung des Bades.
1.10 Die Besucher bzw. Nutzer werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
1.11 Die Benutzung des Bades und deren Einrichtungen erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. An Kleinkinderbecken und an Flachwasserzonen der Nichtschwimmerbecken die zum Spielen und Plantschen von Kleinkindern genutzt werden, gilt generell vorrangig die Aufsichtspflicht der begleitenden Personen (Elternaufsicht).
1.12 Jeder Gast, der im Bad oder in der Sauna angetroffen wird, ohne den gültigen Tarif bezahlt zu haben, muss neben dem bereits bezahlten Eintritt, einen Betrag in Höhe des doppelten Tageskartentarifes entrichten. Das widerrechtliche Verschaffen von Zutritt zum Gelände zieht eine Strafanzeige nach sich.
1.13 Der Badbetreiber ist verpflichtet, das Bad und deren Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
2.1 Die Benutzung des Bades steht grundsätzlich jedermann frei, soweit sie nicht weiter verwertenden und / oder kommerziellen Zwecken dient. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Bäderleitung. Nutzer und / oder deren Berechtigte, die eine von dieser Hausordnung und dem Hoheitsrecht des Bades abweichende Nutzung verfolgen (z.B. Foto- und Filmaufnahmen für werbliche Zwecke, Anbieten von Waren, Verteilen von Druck- und Reklameschriften), bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung durch die Bäderleitung des Bades.
2.2 Von der Benutzung des Bades sind Personen ausgeschlossen, die an einer übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden und die unter Einfluss berauschender Mittel stehen.
2.3 Personen mit Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen sowie geistig und körperlich schwer Behinderten ist die Nutzung und der Aufenthalt nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet.
2.4 Für behinderte Nutzer stehen gesonderte Einrichtungen bereit. Im zentralen Umkleidebereich des Bades stehen spezielle Umkleidekabinen zur Verfügung und in unmittelbarem Anschluss daran behindertengerechte Dusch- und Sanitäranlagen. Zur Vermeidung von gefährdenden Situationen sind diese uneingeschränkt zu nutzen. Hiervon abweichendes Verhalten begründet im Schadenfall keine Haftung durch das Bad.
2.5 Kinder unter acht Jahren sowie Nichtschwimmer sind für den Bäderbereich nur in Begleitung aufsichtführender Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und geistig und körperlich in der Lage dazu sind, eintrittsberechtigt.
2.6 Entsprechendes gilt für Behinderte, die sich ohne Hilfe im Wasser nicht sicher aufhalten oder bewegen können. Die Begleitpersonen sind für deren ständige Beaufsichtigung verantwortlich.
2.7 Im Saunabereich haben Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. Die begleitenden Erwachsenen haben im gesamten Saunabereich eine besondere Aufsicht über die Kinder zu führen.
2.8 Wir bitten, die Einrichtung pfleglich zu behandeln und alle Handlungen zu unterlassen, die das Bad schädigen oder verunreinigen. Für Abfälle stehen Behältnisse zur Entsorgung zur Verfügung. Findet ein Besucher bzw. Nutzer die ihm zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten unzumutbar verunreinigt oder generell nach seiner Auffassung nicht nutzungsgerecht vor, so bitten wir darum, diesen Umstand umgehend den Mitarbeitern zur schnellstmöglichen Behebung des Mangels mitzuteilen. Mutwillige Verunreinigungen werden mit einem Reinigungsentgelt von 30,- € belegt.
2.9 Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.
2.10 Behälter aus Glas oder splitterndem Kunststoff (z.B. Flaschen) dürfen zur Vermeidung von Gefahrenquellen in den gesamten Bereichen nicht mitgeführt und benutzt werden.
2.11 Für die Einnahme von Speisen und Getränken steht eine gastronomische Einrichtung mit einem entsprechenden Angebot zum Verzehr zur Verfügung.
2.12 Aus hygienischen und gesundheitstechnischen Gründen ist die Mitnahme und Einnahme von mitgebrachten Speisen und Getränken nur im Bistrobereich gestattet.
2.13 Die Schwimm-, Bade- und Saunaeinrichtungen dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung in den dafür vorgesehenen Duschräumen benutzt werden. Die Verwendung von Seife, Shampoo oder sonstigen Körperreinigungsmitteln außerhalb der Sanitär- und Duschräume sowie in der Regenwalddusche im Saunabereich ist nicht gestattet. Das Verwenden von Sonnenschutzmitteln ist nur im Freibadbereich erlaubt.
2.14 Die Mitarbeiter des Bades können, wenn es im eigenen Interesse und / oder zugunsten der Sicherheit der Besucher bzw. Nutzer und / oder für einen ungestörten Betriebsablauf erforderlich ist, bestimmte Handlungen durch Weisungen unterbinden und / oder den Zutritt zur Anlage versagen sowie zur einfachen Durchsetzung ein Hausverbot aussprechen. Es gelten die Bestimmungen des § 1 Nr. 2, Nr. 5 und Nr. 6 analog. Bei Nichtbefolgung dieser Anweisung des Personals wird Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet.
2.15 Bei Gruppenbesuchen (z.B. Kindergeburtstagen), organisierten Personenmehrheiten und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der zuständige Gruppenleiter oder Vertreter des Veranstalters für die Einhaltung der Hausordnung in ihrer Gesamtheit mitverantwortlich. Insbesondere obliegt die Aufsichtspflicht vom Eintritt bis zum Verlassen des Bades dem zuständigen Gruppenleiter oder Vertreter des Veranstalters. Zuwiderhandlungen geschehen auf eigene Gefahr und eigene Haftung der jeweiligen Nutzer.
2.16 Die Benutzung von therapeutischen Bällen zur Wassergymnastik ist nur nach Rücksprache und Genehmigung der Bäderleitung gestattet.
2.17 Das textilfreie Bräunen ist im gesamten Bereich des Bades mit Ausnahme des Saunaaußenbereichs untersagt.
2.18 Das Reservieren von Liegestühlen oder Sitzgelegenheiten ist nicht gestattet. Wir bitten um Verständnis dafür, dass unsere Mitarbeiter angehalten sind reservierte Liegen zu räumen. Mit dem Lösen der Eintrittskarte wird kein Anspruch auf eine Sitz- oder Liegemöglichkeit erworben.
2.19 Das Betreten von abgesperrten Flächen im Freibadgelände ist untersagt.
3.1 Das Abstellen von Fahr- und Motorrädern, PKW und anderen Transportmitteln hat auf den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Stell- und Parkflächen zu erfolgen. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, insbesondere in Zufahrtsbereichen für die Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge und für den öffentlichen Nahverkehr sowie dem Betriebsparkplatz, werden kostenpflichtig abgeschleppt. Auf den Stell- und Parkflächen gilt die StVO. Es herrscht nur ein eingeschränkter Winterdienst.
3.2 Das Betreten und Bewegen innerhalb des Bades ist nur in den dafür vorgesehenen und eigens dafür ausgewiesenen öffentlichen Bereichen möglich. Die Wege nach den Umkleidekabinen, Gänge zwischen Umkleiden, Duschräumen und Toiletten sowie die Bade- und Saunabereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen und / oder für Nassbereiche ungeeignetem Schuhwerk betreten werden.
3.3 Die Öffnungszeiten des Lechtalbades und der Einlassschluss werden öffentlich bekannt gegeben. Die Badezeiten richten sich nach den gelösten Tarifen. Bei Überschreiten ist ein entsprechender Betrag nachzuzahlen. Die Schließzeiten beziehen sich auf den Zeitpunkt des Verlassens des Hauses. Die Bade- und Saunazeit endet 15 Minuten vor Schließung, d.h. zu diesem Zeitpunkt sind die Becken sowie der Saunabereich zu verlassen.
3.4 Die Umkleideschränke sind zur Sicherung der abgelegten Kleidung und mitgeführten Gegenständen durch die Besucher bzw. Nutzer zu verschließen. Mit Beendigung des Aufenthalts in dem Bad sind die Umkleideschränke von allen Gegenständen bis auf den Kleiderbügel zu entleeren und im unverschlossenen Zustand zurück zu lassen. Aus sicherheitstechnischen Gründen behält sich das Bad das Recht vor, verschlossene Umkleideschränke zu Betriebsschluss zu öffnen und die darin befindlichen Gegenstände bis zur Abholung an der Kasse zu verwahren. Für die Umkleideschränke sowie deren Inhalt wird keine Haftung übernommen.
3.5 Mit dem Eintrittsmedium „Chipkey“ wird der Schlüssel an den Umkleideschränken zum Verschließen aktiviert. Der Chipkey ist mit dem verbundenen Befestigungsband während der gesamten Besuchsdauer am Hand- oder Fußgelenk zu tragen. Der Verlust eines Chipkeys ist sofort den Aufsichtsführenden Mitarbeitern oder Kassen- bzw. Empfangsmitarbeitern/-innen zu melden.
3.6 Der Besuch des Bades in Gruppen ab 10 Personen, das Üben in Riegen usw. ist nur in Absprache mit dem Empfangs- und Kassenbereich sowie der Verwaltung unter Einhaltung der Bestimmungen gem. § 2 Nr. 15 möglich.
3.7 Der Besuch durch Schwimmvereine, Schulklassen und sonstige Gruppen sowie Personenmehrheiten etc. unterliegt den Bestimmungen gemäß § 2 Nr. 15.
3.8 Der Aufenthalt im Badebereich ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Es darf lediglich eine Badehose oder eine Badeshort getragen werden. Das Tragen von 2 Badehosen oder Unterwäsche mit Badehose übereinander (2-Hosen-System) ist nicht erlaubt. Im Zweifelsfall trifft die Entscheidung darüber, ob eine Badebekleidung den üblichen Anforderungen entspricht, die verantwortliche Aufsichtskraft. Für Beschädigungen der Badekleidung tritt in jedem Fall der Nutzer bzw. Besucher ein. Darüber hinaus weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass nicht jedwede Badekleidung beim Rutschen standhält. Auch hier wird keine Haftung übernommen.
3.9 Badebekleidung darf im Schwimmbecken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden. Hierfür sind die vorhandenen Einrichtungen zu benutzen.
3.10 Es ist nur die übliche Badebekleidung zugelassen. Abgeschnittene Jeans, Badebekleidung mit Knöpfen, Nieten oder anderen scharfen und kantigen Objekten sind nicht zugelassen, da sie sowohl eine Verletzungsgefahr darstellen, als auch die Rutschenoberfläche beschädigen können.
3.11 Säuglinge und Kleinkinder müssen in den Becken wasserundurchlässige, enganliegende Bekleidung tragen. (z.B. Schwimmwindel)
In den folgenden Bestimmungen wird das physisch und elektronisch codierte Eintrittsmedium mit „Chipkey“ bezeichnet.
4.1 Chipkeys werden an der Kasse mit den gewünschten Tarifen bebucht. Dieser Tarif wird beim Eintritt an der Kasse bezahlt. Eine Rückvergütung von nicht in Anspruch genommenen Tarifen ist nicht möglich.
4.2 Der Chipkey ist den Mitarbeitern des Bades auf Verlangen vorzuzeigen.
4.3 Sofern beim Verlassen des Bades eine Bezahlung nicht erfolgen kann, so sind dem Kassenpersonal durch den betroffenen Besucher / Nutzer dessen Personalausweis oder Führerschein o.ä. zur Feststellung der Personendaten geeignete Dokumente zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.
4.4 Für die Buchung von Sonder-, Ermäßigten- und Spezialtarifen oder die Einlösung von Gutscheinen ist vom Besucher zwingend das notwendige Medium (z.B. Gutscheine, Schülerausweise) dem Empfangs- / Kassenpersonal (vor dem Buchungsvorgang) vorzulegen ggf. abzugeben, dieses gilt insbesondere für die Nutzung des Wertchips. Diese Tarife können nur durch das Empfangs- / Kassenpersonal - jedoch nicht am Kassenautomat - gewährt werden.
4.5 Ein Verlust des Chipkeys ist umgehend den Aufsichtsführenden Mitarbeitern oder Kassen- bzw. Empfangsmitarbeitern/-innen zu melden.
4.6 Bei Verlust eines Chipkeys sind grundsätzlich Beträge für bereits in Anspruch genommene und nachgewiesene Leistungen ungeachtet der Umstände des Verlustes zu entrichten.
4.7 Bei Verlust eines Chipkeys sind ungeachtet der Umstände des Verlustes grundsätzlich zusätzlich 50,- € für Erwachsenen-Chipkeys und 20,- € für Jugendlichen/Ermäßigten-Chipkeys als Sachkostenerstattung zu entrichten.
4.8 Dem Besucher / Nutzer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet.
4.9 Der Nachweis eines geringeren Schadens kann durch Vorlage des beim Eintritt ausgehändigten Kassenbons erfolgen, so dass im Kassensystem die tatsächliche Konsumation nachvollzogen werden kann.
4.10 Ist auf Grund des Verlustes des Chipkeys sowie des damit verbundenen Schlüssels für einen Umkleideschrank aus technischen Gründen ein gewaltsames Öffnen des Umkleideschranks oder aber der Austausch des Schließzylinders erforderlich, so bleibt die Inrechnungstellung des dies betreffenden Schadens vorbehalten.
5.1 Die Nutzungszeiten werden am Eingang des Bades bekannt gemacht.
5.2 Die Nutzungszeit endet beim Verlassen des Bades (Drehkreuze im Empfangs- und Kassenbereich), spätestens mit dem täglichen Betriebsschluss.
5.3 Die Betriebsleitung kann bei starkem Besuch oder bei besonderen Anlässen die mögliche Nutzungszeit allgemein oder für einen bestimmten Bereich beschränken.
5.4 Bei zeitweiliger oder längerer Betriebsschließung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Eintrittsgeldern bzw. Ersatz oder Teilersatz von Dauer- oder Wertchips.
5.5 Das Naturfreibad kann vom Badpersonal aufgrund schlechter Wetterverhältnisse (z.B. Gewitter, Unwettergefahr) oder durch höhere Gewalt jederzeit gesperrt werden. Rückerstattungen des Eintrittspreises sind in diesem Fall nicht möglich.
6.1 Das Aufsichtspersonal ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Sauberkeit, Ruhe und Ordnung sowie für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich. Unterstützen Sie bitte diesen Einsatz, indem Sie bereitwillig die Hausordnung einhalten.
6.2 Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet und gleichermaßen berechtigt, Personen, die
des Bades zu verweisen.
In besonders gravierenden Fällen kann der Zutritt zur Anlage zeitweise oder dauernd untersagt und gegebenenfalls Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt werden.
6.3 Im Falle eines Verweises aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
7.1 Die Nichtschwimmer unter unseren Nutzern bzw. Besuchern dürfen nur den für sie bestimmten Teil des Badebeckens im Innen- und Außenbereich des Bades mit einer max. Wassertiefe von 1,35 Meter benutzen und nur innerhalb der für sie geeigneten Wassertiefe aufhalten.
7.2 Das Springen ist nur im Sprungbereich des Naturfreibades zulässig. Es geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen auf dem Sprungbrett ist nicht erlaubt. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist. Das Sprungbrett darf nur jeweils eine Person betreten.
7.3 Nicht gestattet ist:
7.4 Außerdem nicht gestattet ist:
7.5 Das Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt. In anderen Bereichen, die nicht ausdrücklich dafür ausgewiesen sind, ist das Rauchen untersagt. Dies gilt auch für sogenannte „E-Zigaretten“.
8.1 Im Bereich der Innen- und Außenbecken werden die Wasserattraktionen nach einem Zeitprogramm automatisch geschaltet. Ein Anspruch auf Durchführung der Wasserattraktionen nach dem Zeitprogramm besteht jedoch nicht. Wir bitten unsere Badegäste, dies zu berücksichtigen.
8.2 Die Wasserbecken- und die Rutschenanlage dürfen in ihrer Gesamtheit nur barfuß benutzt werden.
8.3 Benutzung des Strömungskanals und der Wasserrutsche: Bei der Rutsche handelt es sich um ein Sportgerät, das einer gewissen Übung, Vertrautheit und eines aufbauenden Trainings bedarf. Gehen Sie mit großer Umsicht, Rücksicht und Besonnenheit an diese Einrichtung heran. Nichtschwimmern ist die Nutzung der Rutschenanlage nicht gestattet. Im Bereich des Rutschenzugangs befinden sich auf einer gesonderten Übersichtstafel spezielle Hinweise für die sport- und körpergerechte Nutzung der Rutsche. Diese gilt es in jedem Fall vor Nutzung der Rutsche mit besonderer Aufmerksamkeit zu lesen und unbedingt zu befolgen.
8.4 Sicherheitsabstand beim Rutschen: Bitte beachten Sie beim Rutschen einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur vorrausrutschenden Person. Nach Beendigung des Rutschvorgangs verlassen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit umgehend den Rutschenauslauf! Der Aufenthalt im Rutschenauslauf ist nicht gestattet!
8.5 Im Strömungskanal ist nicht gestattet:
Nichtschwimmern ist die Benutzung des Strömungskanals aus Sicherheitsgründen nur mit einer Begleitperson, welche das 18. Lebensjahr vollendet hat und geistig und körperlich in der Lage dazu ist, gestattet.
8.6 In der Wasserrutsche ist nicht gestattet:
8.7 Das Rutschen ist nicht zulässig für Personen mit Herz- und Kreislaufschwächen sowie für Schwangere.
8.8 Zum Rutschen müssen Brillen, Haftschalen, Schmuck usw. abgelegt werden.
8.9 Die zulässigen Benutzungsarten und Altersbegrenzung sowie weitere wichtige Hinweise entnehmen Sie bitten dem Piktogramm und Hinweisschild am Eingang zu der Rutsche. Diese Bestimmungen sind unbedingt einzuhalten.
8.10 Bei Unwettern, insbesondere bei Gewitter ist das Außenbecken zum eigenen Schutz sofort zu verlassen.
8.11 Der Betrieb der Wasserrutschen wird täglich zu Betriebsschluss sowie ggf. bei Sonderveranstaltungen mit entsprechendem Hinweis eingestellt.
8.12 Die zeitweise aufgebaute Wassermatte im Schwimmerbecken darf jeweils nur von einer Person und mit einem Körpergewicht bis 50 kg genutzt werden. Nichtschwimmern (auch mit Schwimmhilfe) ist die Nutzung der Wassermatte nicht gestattet. Zudem ist das Schwimmen im Bereich der Wassermatte nicht gestattet.
Aus Gründen der Körperkultur und Hygiene ist der gesamte Saunabereich im textilfreien Zustand, d.h. ohne Badebekleidung und / oder saunaverwendungsfremden Textilien, zu benutzen. Es ist für den Besuch des Saunabereichs unabdingbar, dass Handtücher in ausreichender Größe und Anzahl mitgeführt werden. Unter Würdigung der persönlichen Entfaltung und Wahrung der hier fixierten „Spielregeln“ zugunsten eines harmonischen Miteinanders sind die Mitarbeiter dazu angehalten, den allgemeingültigen Richtlinien durch aktives Handeln Geltung zu verschaffen. Für eine zufriedenstellende Entspannung und Erholung unserer Nutzer bzw. Besucher in gegenseitigem Respekt bitten wir Sie, das Team des Saunabereichs durch bereitwillige Einhaltung der „Spielregeln“ zu unterstützen.
9.1 Die Verweildauer im Saunabereich richtet sich nach den durch Aushang bekannten Tarifen.
9.2 Sitz- und Liegegelegenheiten dürfen nur mit einer Unterlage (große Sauna- und Badehandtücher), die großflächig die unmittelbare Berührung des Körpers mit der darunter befindlichen Sitz- und Liegeebene ausschließt, benutzt werden. Sitzunterlagen aus Schaumgummi oder Kunststoffen, Zeitungen und Druckschriften dürfen nicht in die Saunaräume mitgenommen werden.
9.3 Mit Rücksicht auf andere Besucher dürfen die Sitz- und Liegegelegenheiten nicht durch zurückgelassene Gegenstände reserviert werden. Andernfalls sind die Mitarbeiter des Saunabereichs dazu ermächtigt, die Liegen abzuräumen und die persönlichen Gegenstände des Besuchers an einem gesonderten Ort bis zur Herausgabe aufzubewahren.
9.4 Nicht gestattet sind:
9.5 Die Benutzung des Saunabereichs und deren Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Benutzer hat sicherzustellen, dass er hierfür die körperlichen Voraussetzungen mitbringt. Im Bedarfsfall ist hierzu im Vorhinein ein Hausarzt zu konsultieren.
9.6 Aufgüsse dürfen nur durch Mitarbeiter des Bades ausgeführt werden. Die Verwendung von mitgebrachten oder von Gästen gefertigten Aufgüssen ist nicht erlaubt.
9.7 Im Weiteren wird für die Benutzung der Saunaeinrichtungen auf die Hinweisschilder mit verbindlichen Verhaltensvorgaben verwiesen.
9.8 Revisionen von Einrichtungen im Saunabereich werden durch Aushang bekannt gegeben. Stehen einzelne Einrichtungen während der Nutzungszeit nicht zur Verfügung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung und / oder Teilerstattung des Eintrittsgeldes.
9.9 Die Wellnessangebote können nach Verfügbarkeit und auf Nachfrage beim Kassenpersonal sowie durch vorherige Buchung per Telefon, in Anspruch genommen werden. Dabei gelten die aktuellen Preise der Wellnessangebote.
9.10 Nach bzw. bei Nutzung des Salzpeelingangebots im Dampfbad ist es nicht gestattet, das Obergeschoss des Saunabereichs mit Salz zu betreten.
9.11 Vor der Benutzung der Tauchbecken muss geduscht werden.
9.12 Das Feststellen von Türen obliegt nur dem Aufsichtführenden Personal.
10.1 Die Benutzung dieser Einrichtung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Benutzer hat sicherzustellen, dass er hierfür die körperlichen Voraussetzungen mitbringt. Für weitere allgemeine Hinweise neben den schriftlichen Aushängen stehen die Mitarbeiter gerne zur Verfügung. Individuelle Beratung sollte durch den jeweiligen Hausarzt erfolgen.
10.2 Die Liegeflächen des Massagestuhls sind vor wie nach der Benutzung durch den Benutzer mit den bereitgestellten Reinigungsmitteln feucht zu säubern und anschließend trocken zu wischen. Die Liegefläche der Massageliege mit dem im Raum liegenden Tüchern bedecken, und nach Benützung in den vorgesehenen Korb zurück legen. Für Schäden, die sich aus der mangelnden Beachtung der Sauberkeits- und Hygienevorschriften der Gäste ergeben, übernimmt das Bad keine Haftung.
10.3 Die Gebühren für den Massagestuhl und der Massageliege im Saunabereich werden nach dem Badbesuch mit dem Chipkey abgerechnet.
11.1 Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die individuelle Aufsicht und Betreuung von Kindern, Jugendlichen, nicht geschäftsfähigen Personen, Nichtschwimmern und behinderten Personen sind nicht Pflicht bzw. Aufgabe des Bades und ihrer Mitarbeiter, sondern muss von den Begleitpersonen wahrgenommen werden, wenn nicht im Einzelfall eine ausdrückliche Absprache getroffen wurde. Verantwortliche Begleitpersonen haften für den oben genannten Personenkreis.
11.2 Nichtschwimmer oder im Schwimmen behinderten Personen ist zu ihrer eigenen Sicherheit die Benutzung der Wasserbereiche, in denen sie sich nur schwimmend aufhalten können, nur in Begleitung einer Begleitperson, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und geistig und körperlich in der Lage dazu ist, und bei einer über die ganze Zeit des Wasseraufenthalts andauernden verantwortlichen Betreuung gestattet.
11.3 Für abhanden gekommene Gegenstände und Wertsachen – auch für innerhalb und außerhalb der Kleiderschränke abgelegte Gegenstände und Kleidungsstücke – wird nicht gehaftet.
11.4 Dies gilt insbesondere für den Fall des Abhandenkommens von Gegenständen / Wertsachen aus verschlossenen Kleiderschränken infolge des Verlustes des Chipkeys durch den Anspruchssteller / oder Geschädigten.
11.5 Abhanden gekommene Gegenstände und Wertsachen sind unverzüglich der Bäderleitung zu melden.
11.6 Es wird ausdrücklich auf die Möglichkeit der Aufbewahrung von höherwertigen Gegenständen in den Wertschließfächern hingewiesen.
11.7 Für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden (Diebstahl, Sachbeschädigung, Verletzungen etc.), wird nicht gehaftet.
11.8 Nicht gehaftet wird für die auf den Park- und Stellflächen abgestellten Fahrzeuge und Fahrräder sowie andere Transportmittel.
11.9 Für Schäden, die von Kindern herbeigeführt werden, haften die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
11.10 Für eventuell auftretende Verfärbungen, Bleichungen oder Beschädigungen an der Badekleidung oder an Schmuck/Uhren lehnt der Betreiber jegliche Haftung ab, da diese durch die Wasserbeschaffenheit auftreten können.
11.11 Bei höherer Gewalt und Zufall sowie Mängeln, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden (z.B. Stromausfall) wird nicht gehaftet.
Qualitätssichernde Arbeiten zur Instandhaltung und Wartung des Bades und deren Einrichtungen außerhalb der Schließzeiten werden rechtzeitig durch Aushang mitgeteilt, soweit diese nicht unvorhergesehen auftreten. Gesetzliche Überprüfungen machen es unter Umständen erforderlich, dass die technischen Anlagen während der Revision auch innerhalb der Öffnungszeiten außer Betrieb genommen werden müssen und somit dem Nutzer bzw. Besucher vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Teilrückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
Gegenstände, die im Bad gefunden werden, sind unverzüglich beim Aufsicht führenden Personal abzugeben. Eine Haftung für verlorene Sachen und Fundgegenstände ist ausgeschlossen. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
Die im Vertrag angeführten Daten über Kunden werden nur für Zwecke der Buchhaltung sowie der Kundenverwaltung gespeichert und verarbeitet.
Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs verwendet. Die Kundendaten werden nach dem derzeit gültigen Datenschutzgesetz behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, außer wenn dies zur Vertragserfüllung nötig ist.
Auf Verlangen (E-Mail an info@lechtalbad.de) werden personenbezogene Daten gelöscht oder es kann persönlich nach Absprache im erforderlichen Umfang Einsicht genommen werden.e Daten gelöscht oder es kann persönlich nach Absprache im erforderlichen Umfang Einsicht genommen werden.
Feedback nehmen unsere Mitarbeiter gerne entgegen. Alternativ hängt für schriftliche Anregungen oder Kritik ein „Meinungskasten“ im Eingangsbereich des Bades. Darüber hinaus können Sie uns auch gerne entsprechende Hinweise über unsere Homepage – www.lechtalbad.de – oder auch direkt per E-Mail an info@lechtalbad.de mitteilen.
Diese Hausordnung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2014 in Kraft.
Kreiseigene Bäder Landkreis Landsberg am Lech
Die Bäderleitung
01. Januar 2014